1.) Allgemeines
Alle Lieferungen, Dienst-, Werk- und Werklieferungsleistungen des
Auftragnehmers erfolgen zu diesen Bedingungen. Der Auftraggeber erkennt durch
den Vertragsabschluss bzw. die Aufgabe von Bestellungen ausdrücklich an, dass
diese Bedingungen Vertragsbestandteil sind. Für zukünftige, weitere
Vertragsabschlüsse oder laufende Vertragsbeziehungen gelten die allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers auch ohne weitere ausdrückliche
Bezugnahme in der jeweils gültigen Form als vereinbart. Etwaige,
entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers sind auch dann, wenn keine
Zurückweisung erfolgt, nur und insoweit verbindlich, als die in ausdrücklicher
Abänderung dieser Geschäftsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Mündliche
und fernmündliche Vereinbarungen oder Absprachen, auch mit
Außendienstmitarbeitern des Auftraggebers, gelten nur dann als rechtswirksam
vereinbart, wenn sie von Queen Clean ADL GmbH schriftlich bestätigt worden
sind. Angebote von Queen Clean ADL GmbH sind bis zum Vertragsabschluss
freibleibend und unverbindlich. Bei der regelmäßig vorgesehenen Schriftform
kommt der Vertrag durch die beiderseitige Unterzeichnung von Auftraggeber und
Queen Clean ADL GmbH zustande. Erteilt der Auftraggeber den Auftrag mündlich,
so kommt dieser unter Zugrundelegung des schriftlichen Angebotes durch Queen
Clean ADL GmbH zustande.
Für jeden Vertragsabschluss gelten die zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen
Preise; bei laufenden Geschäftsbeziehungen gelten die jeweils vereinbarten
liefer- bzw. leistungszeitpunktgültigen Preise von Queen Clean ADL GmbH
2.) Vertragsdauer, Kündigung, Termin Absage und Ausfälle
Privatkunden haben Verträge auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist von einem
Monat bis zu Quartalsende ist einzuhalten. Die Kündigung ist in Schriftform
einzureichen.
Gebäudereinigungsverträge zwischen gewerblichen Auftraggebern und Queen Clean
ADL GmbH, werden mindestens für 1 Jahr geschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt
bei Laufzeitverträgen drei Monate zum Ablauf des Vertrages und bedarf der
Schriftform. Wird der Vertrag nicht vor Ablauf gekündigt, so verlängert er sich
stillschweigend um ein weiteres Jahr. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung
kommt es nicht auf die Absendung an, sondern auf den Eingang beim anderen
Vertragspartner. Wenn eine Kündigung vorliegt, werden die Einsätze bis zum
letzten Tag der Kündigungsfrist berechnet, auch wenn die Termine rechtzeitig
innerhalb der 48 Stunderegel abgesagt wurden. Ansonsten greift immer die 48
Stundenregel bei Absage eines Termins. Wird dieser Zeitraum für die Absage
nicht eingehalten, ist Queen Clean ADL GmbH dazu berechtigt Ihnen den Einsatz
im vollen Umfang zu berechnen. Bei Absage sind die Öffnungszeiten der Firma
Queen Clean ADL GmbH unbedingt zu beachten, da an Wochenenden und Feiertagen
sowie auch Nachts keiner unserer Mitarbeiter im Büro tätig ist. Alle Termin
Absagen sind ausschließlich nur per Email gültig. Dies gilt für Privatkunden
sowie auch für Gewerbebetreibende. Bei Ausfall eines Mitarbeiters, aus welchem
Grund auch immer, ist Queen Clean ADL GmbH dazu berechtigt Ersatzpersonal
einzusetzen. Sollte der Kunde mit dem Ersatzpersonal nicht einverstanden sein
und ablehnen, ist der Einsatz vom Kunden in voller Höhe zu zahlen, dies gilt
für Privatkunden sowie auch für Gewerbekunden.
Termine dürfen vom Kunden immer nur 1x abgesagt werden und nicht öfter
hintereinander. Sagt der Kunde mehrere aufeinander folgende Termine ab, ist
Queen Clean ADL berechtigt einen Personalwechsel vorzunehmen. Auch hier gilt
weiterhin die bereits genannte 48 Stunden Regel.
Die in den Individualverträgen vereinbarten Laufzeiten/Kündigungsfristen sind
den vorgenannten vorrangig.
Verträge, die auf Zuruf entstehen, sind von dem Zeitpunkt an verbindlich, an
dem den Auftraggeber das schriftliche Angebot zugeht. Wird der Vertrag auf
unbestimmte Zeit geschlossen, so ist jede Partei berechtigt, ihn mit einer
Frist von drei Monaten zum Ende des Jahres zu kündigen, es sei denn, es ist
etwas anderes vereinbart. Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen
des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung beider
Vertragspartner.
3.) Objekteinweisung
Vor der Tätigkeitsaufnahme durch Queen Clean ADL GmbH ist der Auftraggeber
verpflichtet, die Mitarbeiter von Queen Clean ADL GmbH in das zu reinigende
Objekt einzuweisen und auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen
und sämtliche erforderlichen Schlüssel (Schlüssel 2-fach) zu übergeben. Für
Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal von
Queen Clean ADL GmbH herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet Queen Clean
ADL GmbH im Rahmen des Nr. 10.
Erfolgt eine Einweisung - gleich aus welchen Gründen - nicht, so kann der
Auftraggeber bei eventuellen Fehlleistungen und Schäden, die auf die mangelnde
Unterrichtung zurückzuführen sind, Queen Clean ADL GmbH nicht
schadenersatzpflichtig machen.
4.) Leistungen Queen Clean ADL GmbH
Queen Clean ADL GmbH verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis des
Reinigungsvertrages oder in dem Angebot festgehaltenen Dienstleistungen fach-
und sachgerecht durchzuführen und nur durch Arbeitskräfte durchführen zu
lassen, die eine entsprechende Eignung und Zuverlässigkeit vorweisen und in
einem Arbeits-/ Rechtsverhältnis zu Queen Clean ADL GmbH stehen. Queen Clean
ADL GmbH ist berechtigt zur Erfüllung seiner Leistungen geeignete
Subunternehmen zu beauftragen. Der Einsatz und die Weisungsbefugnis obliegt
ausschließlich Queen Clean ADL GmbH Abweichungen von den Vereinbarungen sind
zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Dienstleistungsumfang und -standard
gewahrt bleibt.
Nach Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, ist Queen Clean ADL
GmbH verpflichtet, die überlassenen Schlüssel zeitnah an den Auftraggeber
zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht Queen Clean ADL GmbH jedoch auf
Grund von unbezahlten Rechnungen zu.
Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten,
Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse
zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt
werden, stillschweigend zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle
Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich
beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht
vom Auftragnehmer eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch
für Kinder.
5.) Umfang und Durchführung der Leistungen
Die vereinbarten Leistungen werden in dem Angebot oder dem individuell,
zusätzlichen Vertrag festgelegt. Sollten zusätzliche Arbeiten notwendig sein,
so wird Queen Clean ADL GmbH dem Auftraggeber ein neues Angebot unterbreiten
und aufgrund gesonderter Beauftragung tätig. Vereinbarte turnusmäßige wöchentliche
Leistungen können nur während der normalen Arbeitsstunden an Werktagen erbracht
werden. In den Fällen, in denen im Leistungsverzeichnis ein Turnus von 2 x alle
14 Tage, 2x wöchentlich oder mehr vereinbart ist, ist Queen Clean ADL GmbH bei
Wegfall eines Turnus durch einen Feiertag jedoch nicht verpflichtet, die
ausgefallenen Leistungen durch verstärkten Einsatz beim verbleibenden Turnus
auszugleichen. Einsätze an Sonntagen, Feiertagen, Gesetzlichen Feiertagen sowie
auch Nachtarbeiten, können vereinbart werden und sind im Angebot mit den
jeweils aufgeführten Zuschlägen möglich. Einsätze die für mehr als 1 Woche
ausfallen, müssen mindestens 3 Tage vorher abgesagt werden, somit werden die
Einsätze dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.
6.) Reinigungsmittel und Geräte
Queen Clean ADL GmbH stellt auf Wunsch und Absprache die für die
Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in
ausreichender Menge auf ihre Kosten zur Verfügung. Der Auftraggeber stellt das
zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen. Die
Verbrauchsmaterialien werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
Ein Aufbewahrungsplatz für die Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel ist vom
Auftraggeber zu stellen.
7.) Leistungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Queen Clean ADL GmbH je Arbeitseinsatz
kostenlos warmes Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen in dem für die
Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang, sowie einen ganzjährig frei
zugänglichen Wasseranschluss mit Schlauchanschlussmöglichkeiten zur Verfügung
zu stellen.
Bei Großanlagen überlässt der Auftraggeber Queen Clean ADL GmbH unentgeltlich
einen geeigneten, verschließbaren Raum, für Materialien, Geräte und Maschinen,
sowie einen Aufenthaltsraum für das Personal von Queen Clean ADL GmbH
8.) Reklamationen
Reklamationen des Auftraggebers können nur Berücksichtigung finden, wenn sie
unverzüglich nach der Durchführung der Leistungen von Queen Clean ADL GmbH
mittels eingeschriebenen Briefs oder per E-Mail mitgeteilt werden. Sie können
nur innerhalb von längstens 24 Stunden nach Beendigung der beanstandeten
Reinigungsarbeiten von Queen Clean ADL GmbH berücksichtigt werden.
Fernmündliche oder mündliche Reklamationen können nur dann berücksichtigt
werden, wenn deren Berechtigung von Queen Clean ADL GmbH ausdrücklich
schriftlich bestätigt wird. Mängel müssen unverzüglich nach Beendigung der
Reinigungsarbeiten gerügt werden. Weisen die vertraglich vereinbarten
Leistungen Mängel auf und wurden unverzüglich gerügt, dann ist Queen Clean ADL
GmbH zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. Rechnungskürzungen ohne
vorangegangene ordnungsgemäße Reklamation und Aufforderung zur Behebung der
Mängel bzw. Einräumung einer Nachbesserung innerhalb einer hierfür gesetzten,
angemessenen Frist, können vom Auftraggeber nicht vorgenommen werden. Die
Leistungen von Queen Clean ADL GmbH werden dann als vertragsgerecht
durchgeführt anerkannt, wenn der Auftraggeber nach Beendigung der Arbeiten
entgegen der ihn treffenden Besichtigung- und Bestätigungspflicht, nicht
unverzüglich Einwendungen aufgrund von Mängeln oder Nachbesserung erhebt.
9.) Vergütung
Der Auftragnehmer versichert ausdrücklich, dass bei allen bei ihm beschäftigten
Mitarbeitern die gesetzlichen Anforderungen bezüglich Lohnsteuer,
Sozialversicherung, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen, Haftpflicht und
Krankenversicherung erfüllt sind. Queen Clean ADL bezahlt den Mitarbeitern mehr
als der Gesetzgeber im Mindestlohn vorgibt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Angebot oder individuell
zusätzlichen Vertrag vereinbarte monatliche Vergütung innerhalb des
vereinbarten Zahlungsziels nach Rechnungsstellung, ohne jeden Abzug auf das von
Queen Clean ADL GmbH bekannt gegebene Bankkonto zu überweisen. Das Entgelt für
Leistungen aus Angeboten oder zusätzlichen Verträgen, ist innerhalb von 5 Tagen
ab Rechnungsdatum - bei Queen Clean ADL GmbH eingehend - zahlbar, so dass sich
der Auftraggeber am 6. Tag nach Rechnungsdatum in Verzug befindet. Für
Leistungen an Feiertagen werden 125% Aufpreis berechnet. Feiertage am 24.12.(ab
14 Uhr), am 25.12., am 26.12., am 1.01. und am 1.05. werden mit 150% Aufpreis
eines jeden Jahres berechnet. Nachtzuschläge werden mit 30% Aufpreis berechnet.
Sonntage werden mit 75% Aufpreis berechnet. Bei Zahlungsverzug sind wir
berechtigt ein Inkassobüro mit der Eintreibung der Forderung zu beauftragen.
Auftraggeber, die im Namen von Dritten, z.B. Eigentümergemeinschaften, handeln,
haften persönlich für die Zahlungsverpflichtungen aus den erteilten Aufträgen,
wenn bei Vertragsabschluss dieser Dritte Queen Clean ADL GmbH nicht vollzählig
und mit vollständiger Wohnanschrift durch Aufnahme in einer Anlage zum Vertrag
bekannt gegeben werden und auf das Vertretungsverhältnis nicht schriftlich im
Vertrag hingewiesen wird. Werden von Queen Clean ADL GmbH Leistungen erbracht,
für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde oder bei welchen es sich um
kleinere Reparaturen oder Nothilfemaßnahmen handelt, so wird hierüber eine
gesonderte Rechnung an den Auftraggeber gestellt, die ohne Abzug zur sofortigen
Zahlung fällig ist.
10.) Haftung und Haftungsbegrenzung
Queen Clean ADL GmbH haftet für Schäden, die von bei der Ausführung der
vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht werden.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, haftet Queen Clean ADL GmbH im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit von der Firma, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren
leitenden Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher
Fahrlässigkeit, haftet die Firma Queen Clean ADL GmbH dem Grunde nach nur dann,
wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung
ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann, haftet Queen Clean ADL
GmbH nach Maßgabe von zu vorgenanntem auch für Schäden, die ihre sonstigen
Erfüllungsgehilfen verursachen. Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel am
betreuten Objekt oder durch Betriebsstörungen im Objekt entstanden sind oder
Schäden aufgrund behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung oder höhere
Gewalt ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die durch
strafbare Handlungen von Mitarbeitern von Queen Clean ADL GmbH verursacht
werden. Nicht ersatzfähig sind außerdem alle nicht voraussehbaren Schäden. Dazu
zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung von Queen Clean ADL.
GmbH in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von
Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen,
Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrische Anlagen o.ä. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.
Die Haftung von Queen Clean ADL GmbH für die nachweislich im Rahmen der
erbrachten Leistungen verursachte Schäden, wird ausdrücklich auf die Deckung
entsprechend den Bedingungen der Betriebshaftpflichtversicherung dem Grunde und
der Höhe nach auf 3.000.000 EUR für Personen-, Sach- und 500.000,00 €
Vermögensschäden beschränkt. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz wegen
unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Mit Ablauf
des Servicevertrages oder Beendigung der Einzelleistungen endet die
Haftungsverpflichtung des Auftragnehmers.
11.) Abwerbung
Die Abwerbung oder versuchte Abwerbung der Mitarbeiter und Sub-Unternehmer von
Queen Clean ADL GmbH stellen eine grobe Vertragsverletzung dar. Unter Abwerbung
bzw. versuchter Abwerbung ist jede Verbindung mit dem oder die Beeinflussung
des Personals von Queen Clean ADL GmbH zu sehen, die geeignet ist, eine
Kündigungsbereitschaft zu fördern, verbunden mit der Absicht, das Personal nach
seinem Ausscheiden selbst mit der Durchführung von Leistungen am Vertragsobjekt
oder anderen Objekten des Auftraggebers zu beschäftigen. Im Falle einer
erfolgten oder versuchten Abwerbung ist der Auftragnehmer berechtigt, das
Vertragsverhältnis fristlos zu lösen. Der Auftraggeber ist im Falle der
Abwerbung zur Bezahlung eines Schadenersatzanspruches in Höhe eines
Halbjahres-Bruttogehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters verpflichtet. Dies gilt
auch dann, wenn der abgeworbene Mitarbeiter nicht in die Dienste des
Auftraggebers tritt, seine Kündigung jedoch durch Abwerbungsmaßnahmen des
Auftraggebers oder in seinem Verantwortungsbereich handelnder Personen erfolgt
ist.
Das Abwerbeverbot gilt maximal 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses.
12.) Anpassung der Vergütung
Änderungen der angebotenen Rechnungspreise, zum Beispiel durch
Tariflohnerhöhungen, werden dem Auftraggeber schriftlich angekündigt. Queen
Clean ADL GmbH ist jederzeit berechtigt ohne Angaben von Gründen
Preisveränderungen durchzuführen.
13.) Unterbrechung Reinigung
Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen, Pandemien und anderen Fällen höherer
Gewalt kann Queen Clean ADL GmbH den Reinigungsdienst, soweit dessen Ausführung
unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.
14.) Datenschutz
Queen Clean ADL GmbH verpflichtet sich Ihre Daten vertraulich nach den
Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu behandeln. Queen Clean ADL GmbH
ist berechtigt Vor- und Nachher Bilder oder auch Videos zu machen und diese auf
unseren öffentlichen Social-Media Plattformen auszustellen.
15.) Schlussbestimmungen
Bei Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen
dieser AGB tritt an ihre Stelle die gesetzliche zulässige Regelung, die dem
Sinn und Zweck am nächsten kommt. Übrige Inhalte werden hiervon nicht berührt.
Insofern in Individualvereinbarungen andere Fristen oder andere gesetzlich
zulässige Vereinbarungen getroffen wurden, gelten diese vorrangig. Insofern
ergänzungsbedürftige Lücken vorhanden sein sollten, tritt an diese Stelle eine
gesetzlich zulässige Regelung.
Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Sonderregelungen
vereinbart sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen
des Dienstleistungs- und Werkvertragsrechts.
16.) Angebot und individuelle Verträge
Die AGB’s von Queen Clean ADL GmbH gelten zusammen mit dem Angebot als Vertrag,
sobald das Angebot unterschrieben bei Queen Clean ADL GmbH vorliegt.
Zusätzliche Vereinbarungen werden über individuell angefertigte Verträge
angehängt und müssen ebenfalls unterschrieben werden. Es sind keine Verträge
außerhalb von Angebot und AGB’s zwingend notwendig.
17.) Auftrag Annahme, Anfahrt- und Verwaltungspauschale
1. Eine mögliche Auftrag Annahme besteht ab 2 Einsätzen im Monat mind. je 3
Stunden pro Einsatz oder 1 Einsatz im Monat/8 Stunden der Einsatz.
2. Queen Clean ADL ist berechtigt pro Einsatz eine Anfahrt Pauschale zu
berechnen.
3. Die Verwaltung Pauschale wird 1x pro Monat berechnet.
18.) Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Firma Queen Clean ADL GmbH sind einzuhalten. An
Wochenenden, Feiertagen, Gesetzlichen Feiertagen sowie auch vor Öffnungs- und
Schliesszeiten, ist keiner unserer Mitarbeiter im Büro tätig, auch nicht die
Geschäftsführung. Nachrichten per Email, WhatsApp, SMS oder auch Anrufe werden
nur zu unseren offiziellen Öffnungszeiten bearbeitet und entgegengenommen. Dies
betrifft auch die Absageregelung von 48 Stunden.
19.) Salvatorische Klausel
Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht
Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen
wirksam.
20.) Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr und
im Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögens Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser
Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder).