Allgemeine Geschäftsbedingungen Queen Clean ADL e.K. 

1.) Allgemeines

Alle Lieferungen, Dienst-, Werk- und Werklieferungsleistungen des Auftragnehmers erfolgen zu diesen Bedingungen.
 Der Auftraggeber erkennt durch den Vertragsabschluss bzw. die Aufgabe von Bestellungen ausdrücklich an, dass diese Bedingungen Vertragsbestandteil sind. Für zukünftige, weitere Vertragsabschlüsse oder laufende Vertragsbeziehungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers auch ohne weitere ausdrückliche Bezugnahme in der jeweils gültigen Form als vereinbart. Etwaige, entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers sind auch dann, wenn keine Zurückweisung erfolgt, nur und insoweit verbindlich, als die in ausdrücklicher Abänderung dieser Geschäftsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen oder Absprachen, auch mit Außendienstmitarbeitern des Auftraggebers, gelten nur dann als rechtswirksam vereinbart, wenn sie von Queen Clean ADL e.K. schriftlich bestätigt worden sind. Angebote von Queen Clean ADL e.K. sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich. Bei der regelmäßig vorgesehenen Schriftform kommt der Vertrag durch die beiderseitige Unterzeichnung von Auftraggeber und Queen Clean ADL e.K. zustande. Erteilt der Auftraggeber den Auftrag mündlich, so kommt dieser unter Zugrundelegung des schriftlichen Angebotes durch Queen Clean ADL e.K. zustande. Für jeden Vertragsabschluss gelten die zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen Preise; bei laufenden Geschäftsbeziehungen gelten die jeweils vereinbarten liefer- bzw. leistungszeitpunktgültigen Preise von Queen Clean ADL e.K. 

2.) Vertragsdauer, Kündigung, Termin Absage und Ausfälle

Privatkunden haben Verträge auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist von einem Monat
bis zu Quartalsende ist einzuhalten. Die Kündigung ist in Schriftform einzureichen. Gebäudereinigungsverträge einzureichen. Gebäudereinigungsverträge zwischen gewerblichen Auftraggebern und Queen Clean ADL e.K., werden mindestens für 1 Jahr geschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt bei Laufzeitverträgen drei Monate zum Ablauf des Vertrages und bedarf der Schriftform. Wird der Vertrag nicht vor Ablauf gekündigt, so verlängert er sich stillschweigend um ein weiteres Jahr. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung an, sondern auf den Eingang beim anderen Vertragspartner. Wenn eine Kündigung vorliegt, werden die Einsätze bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist berechnet, auch wenn die Termine rechtzeitig innerhalb der 48 Stunderegel abgesagt wurden. Ansonsten greift immer die 48 Stundenregel bei Absage eines Termins. Wird dieser Zeitraum für die Absage nicht eingehalten, ist Queen Clean ADL e.K. dazu berechtigt Ihnen den Einsatz im vollen Umfang zu berechnen. Bei Absage sind die Öffnungszeiten der Firma Queen Clean ADL e.K. unbedingt zu beachten, da an Wochenenden und Feiertagen sowie auch Nachts keiner unserer Mitarbeiter im Büro tätig ist. Alle Termin Absagen sind ausschließlich nur per Email gültig. Dies gilt für Privatkunden sowie auch für Gewerbebetreibende. Die in den Individualverträgen vereinbarten Laufzeiten/Kündigungsfristen sind den vorgenannten vorrangig. Verträge, die auf Zuruf entstehen, sind von dem Zeitpunkt an verbindlich, an dem den
Auftraggeber das schriftliche Angebot zugeht. Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so ist jede Partei berechtigt, ihn mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Jahres zu kündigen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner.


3.) Objekteinweisung 

 Vor der Tätigkeitsaufnahme durch Queen Clean ADL e.K. ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter von Queen Clean ADL e.K. in das zu reinigende Objekt einzuweisen und auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel (Schlüssel 2-fach) zu übergeben. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal von Queen Clean ADL e.K. herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet Queen Clean ADL e.K. im Rahmen des Nr. 10. Erfolgt eine Einweisung - gleich aus welchen Gründen - nicht, so kann der Auftraggeber bei eventuellen Fehlleistungen und Schäden, die auf die mangelnde Unterrichtung zurückzuführen sind, Queen Clean ADL e.K. nicht schadenersatzpflichtig machen. 

4.) Leistungen Queen Clean ADL e.K. 

Queen Clean ADL e.K. verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis des Reinigungsvertrages oder in dem Angebot festgehaltenen Dienstleistungen fach- und sachgerecht durchzuführen und nur durch Arbeitskräfte durchführen zu lassen, die eine entsprechende Eignung und Zuverlässigkeit vorweisen und in einem Arbeits-/ Rechtsverhältnis zu Queen Clean ADL e.K. stehen. Queen Clean ADL e.K. ist berechtigt zur Erfüllung seiner Leistungen geeignete Subunternehmen zu beauftragen. Der Einsatz und die Weisungsbefugnis obliegt ausschließlich Queen Clean ADL e.K. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Dienstleistungsumfang und -standard gewahrt bleibt. Nach Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, ist der Queen Clean ADL e.K. verpflichtet, die überlassenen Schlüssel zeitnah an den Auftraggeber zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht Queen Clean ADL e.K. jedoch auf Grund von unbezahlten Rechnungen zu. Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, stillschweigend zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht vom Auftragnehmer eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder. 

5.) Umfang und Durchführung der Leistungen 

Die vereinbarten Leistungen werden in dem Angebot oder dem individuell, zusätzlichen Vertrag festgelegt. Sollten zusätzliche Arbeiten notwendig sein, so wird Queen Clean ADL e.K. dem Auftraggeber ein neues Angebot unterbreiten und aufgrund gesonderter Beauftragung tätig. Vereinbarte turnusmäßige wöchentliche Leistungen können nur während der normalen Arbeitsstunden an Werktagen erbracht werden. In den Fällen, in denen im Leistungsverzeichnis ein Turnus von 2 x alle 14 Tage, 2x wöchentlich oder mehr vereinbart ist, ist Queen Clean ADL e.K. bei Wegfall eines Turnus durch einen Feiertag jedoch nicht verpflichtet, die ausgefallenen Leistungen durch verstärkten Einsatz beim verbleibenden Turnus auszugleichen. Einsätze an Sonntagen, Feiertagen, Gesetzlichen Feiertagen sowie auch Nachtarbeiten, können vereinbart werden und sind im Angebot mit den jeweils aufgeführten Zuschlägen möglich.  Einsätze die für mehr als 1 Woche ausfallen, müssen mindestens 3 Tage vorher abgesagt werden, somit werden die Einsätze dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.

6. Reinigungsmittel und Geräte 

Queen Clean ADL e.K. stellt auf Wunsch und Absprache die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf ihre Kosten zur Verfügung. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen. Die Verbrauchsmaterialien werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Ein Aufbewahrungsplatz für die Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel ist vom Auftraggeber zu stellen. 

7.) Leistungen des Auftraggebers 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Queen Clean ADL e.K. je Arbeitseinsatz kostenlos warmes Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen in dem für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang, sowie einen ganzjährig frei zugänglichen Wasseranschluss mit Schlauchanschlussmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Bei Großanlagen überlässt der Auftraggeber Queen Clean ADL e.K. unentgeltlich einen geeigneten, verschließbaren Raum, für Materialien, Geräte und Maschinen, sowie einen Aufenthaltsraum für das Personal von Queen Clean ADL e.K.

 8.) Reklamationen 

 Reklamationen des Auftraggebers können nur Berücksichtigung finden, wenn sie unverzüglich nach der Durchführung der Leistungen von Queen Clean ADL e.K mittels eingeschriebenen Briefs oder per E-Mail mitgeteilt werden. Sie können nur innerhalb von längstens 24 Stunden nach Beendigung der beanstandeten Reinigungsarbeiten von Queen Clean ADL e.K. berücksichtigt werden. Fernmündliche oder mündliche Reklamationen können nur dann berücksichtigt werden, wenn deren Berechtigung von Queen Clean ADL e.K. ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Mängel müssen unverzüglich nach Beendigung der Reinigungsarbeiten gerügt werden. Weisen die vertraglich vereinbarten Leistungen Mängel auf und wurden unverzüglich gerügt, dann ist Queen Clean ADL e.K zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. Rechnungskürzungen ohne vorangegangene ordnungsgemäße Reklamation und Aufforderung zur Behebung der Mängel bzw. Einräumung einer Nachbesserung innerhalb einer hierfür gesetzten, angemessenen Frist, können vom Auftraggeber nicht vorgenommen werden. Die Leistungen von Queen Clean ADL e.K werden dann als vertragsgerecht durchgeführt anerkannt, wenn der Auftraggeber nach Beendigung der Arbeiten entgegen der ihn treffenden Besichtigung- und Bestätigungspflicht, nicht unverzüglich Einwendungen aufgrund von Mängeln oder Nachbesserung erhebt. 

9.) Vergütung 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Angebot oder individuell zusätzlichen Vertrag vereinbarte monatliche Vergütung innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels nach Rechnungsstellung, ohne jeden Abzug auf das von Queen Clean ADL e.K. bekannt gegebene Bankkonto zu überweisen. Das Entgelt für Leistungen aus Angeboten oder zusätzlichen Verträgen, ist innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsdatum - bei Queen Clean ADL e.K. eingehend - zahlbar, so dass sich der Auftraggeber am 6. Tag nach Rechnungsdatum in Verzug befindet. Für Leistungen an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 24.12 ab 14:00 Uhr 25.12,26.12,01.01,01.05. eines jeden Jahres wird ein Feiertagszuschlag von 150% in Rechnung gestellt. Nachtzuschläge werden mit 30% Aufpreis berechnet. Sonntag werden mit 75% und Feiertage mit 125 % Aufpreis berechnet. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt ein Inkassobüro mit der Eintreibung der Forderung zu beauftragen. Auftraggeber, die im Namen von Dritten, z.B. Eigentümergemeinschaften, handeln, haften persönlich für die Zahlungsverpflichtungen aus den erteilten Aufträgen, wenn bei Vertragsabschluss dieser Dritte Queen Clean ADL e.K. nicht vollzählig und mit vollständiger Wohnanschrift durch Aufnahme in einer Anlage zum Vertrag bekannt gegeben werden und auf das Vertretungsverhältnis nicht schriftlich im Vertrag hingewiesen wird. Werden von Queen Clean ADL e.K. Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde oder bei welchen es sich um kleinere Reparaturen oder Nothilfemaßnahmen handelt, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber gestellt, die ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig ist. 

10.) Haftung und Haftungsbegrenzung

 Queen Clean ADL e.K. haftet für Schäden, die von bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht werden. Ist der Auftraggeber Kaufmann, haftet Queen Clean ADL e.K. im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von der Firma, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet die Firma Queen Clean ADl e. K. dem Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann, haftet Queen Clean ADL e.K. nach Maßgabe von zu vorgenanntem auch für Schäden, die ihre sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachen. Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel am betreuten Objekt oder durch Betriebsstörungen im Objekt entstanden sind oder Schäden aufgrund behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung oder höhere Gewalt ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern von Queen Clean ADL e.K. verursacht werden. Nicht ersatzfähig sind außerdem alle nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung von Queen Clean ADL. E.K. in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrische Anlagen o.ä. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Die Haftung von Queen Clean ADL e.K. für die nachweislich im Rahmen der erbrachten Leistungen verursachte Schäden, wird ausdrücklich auf die Deckung entsprechend den Bedingungen der Betriebshaftpflichtversicherung dem Grunde und der Höhe nach auf 3.000.000 EUR für Personen-, Sach- und 500.000,00 € Vermögensschäden beschränkt. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz wegen unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Mit Ablauf des Servicevertrages oder Beendigung der Einzelleistungen endet die Haftungsverpflichtung des Auftragnehmers. 

11.) Abwerbung 

 Die Abwerbung oder versuchte Abwerbung der Arbeitskräfte von Queen Clean ADL e.K. stellen eine grobe Vertragsverletzung dar. Unter Abwerbung bzw. versuchter Abwerbung ist jede Verbindung mit dem oder die Beeinflussung des Personals von Queen Clean ADL e.K. zu sehen, die geeignet ist, eine Kündigungsbereitschaft zu fördern, verbunden mit der Absicht, das Personal nach seinem Ausscheiden selbst mit der Durchführung von Leistungen am Vertragsobjekt oder anderen Objekten des Auftraggebers zu beschäftigen. Im Falle einer erfolgten oder versuchten Abwerbung ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu lösen. Der Auftraggeber ist im Falle der Abwerbung zur Bezahlung eines Schadenersatzanspruches in Höhe eines Halbjahres-Bruttogehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn der abgeworbene Mitarbeiter nicht in die Dienste des Auftraggebers tritt, seine Kündigung jedoch durch Abwerbungsmaßnahmen des Auftraggebers oder in seinem Verantwortungsbereich handelnder Personen erfolgt ist. 

12.) Anpassung der Vergütung 

Änderungen der angebotenen Rechnungspreise, zum Beispiel durch Tariflohnerhöhungen, werden dem Auftraggeber schriftlich angekündigt. Queen Clean ADL e.K. ist jederzeit berechtigt ohne Angaben von Gründen Preisveränderungen durchzuführen. 

13.) Unterbrechung Reinigung

 Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen, Pandemien und anderen Fällen höherer Gewalt kann Queen Clean ADL e.K. den Reinigungsdienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. 

14.) Datenschutz

Queen Clean ADL e.K. verpflichtet sich Ihre Daten vertraulich nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu behandeln. 

 15.) Schlussbestimmungen 

Bei Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB tritt an ihre Stelle die gesetzliche zulässige Regelung, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt. Übrige Inhalte werden hiervon nicht berührt. Insofern in Individualvereinbarungen andere Fristen oder andere gesetzlich zulässige Vereinbarungen getroffen wurden, gelten diese vorrangig. Insofern ergänzungsbedürftige Lücken vorhanden sein sollten, tritt an diese Stelle eine gesetzlich zulässige Regelung. Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Sonderregelungen vereinbart sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Dienstleistungs- und Werkvertragsrechts. 

16.) Angebot und individuelle Verträge 

Die AGB’s von Queen Clean ADL e.K. gelten zusammen mit dem Angebot als Vertrag, sobald das Angebot unterschrieben bei Queen Clean ADL e.K. vorliegt. Zusätzliche Vereinbarungen werden über individuell angefertigte Verträge angehängt und müssen ebenfalls unterschrieben werden. Es sind keine Verträge außerhalb von Angebot und AGB’s zwingend notwendig. 

17.) Auftrag Annahme, Anfahrt- und Verwaltungspauschale 

1. Eine mögliche Auftrag Annahme besteht ab 2 Einsätzen im Monat mind. je 3 Stunden pro Einsatz
oder 1 Einsatz im Monat/8 Stunden der Einsatz.
2. Queen Clean ADL ist berechtigt pro Einsatz eine Anfahrt Pauschale zu berechnen.

3.Die Verwaltungspauschale wird einmal pro Monat berechnet.


18.) Öffnungszeiten 
Die Öffnungszeiten der Firma Queen Clean ADL e.K. sind einzuhalten. An Wochenenden, Feiertagen, Gesetzlichen Feiertagen sowie auch vor Öffnungs- und Schließzeiten, ist keiner unserer Mitarbeiter im Büro tätig, auch nicht die Geschäftsführung. Nachrichten per Email, WhatsApp, SMS oder auch Anrufe werden nur zu unseren offiziellen
Öffnungszeiten bearbeitet und entgegengenommen. Dies betrifft auch die Absageregelung von 48 Stunden.

19.) Gerichtsstand und Erfüllungsort 

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr und im Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens AmtsgerichtFrankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder).